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Achtung: Der Inhalt dieser Webseite stammt
nicht von Martin Fürst und ist mit diesem weder
abgesprochen noch deckt er sich mit mit seinen Ansichten. Der Autor
dieser Webseite verfolgt aber Herr Fürsts
Geschäftstätigkeit im Internet seit 1998.
Aktuell - Empfehlung des EDSB
Der EDSB hält in seiner Empfehlung vom
15.1.2003 fest, dass die Geschäftspraktiken von Martin
Fürst und den mit ihm in Beziehung stehenden Firmen "Horizon
Business Corporation GmbH" sowie "Business Corporation for Work
& Living AG" nicht mit dem Datenschutzgesetz konform sind.
Insbesondere muss Fürst auf Auskunfts- und Löschungsbegehren
ordnungsgemäss antworten bzw. die Adressen löschen.
Martin Fürst hat zudem gegenüber dem Eidg.
Datenschutzbeauftragten nicht korrekt Auskunft gegeben.
Information zu Martin Fürst
Diejenigen, die nach Kontaktadressen suchen, um sich aus Herrn
Fürsts Verteiler auszutragen, bitte ich, den Anstand zu wahren
und verweise ich an Christian Schaffhausers
Rechercheseite.
Wer ist Martin Fürst und was macht er?
Martin Fürst versendet regelmässig unverlangte
Werbe-E-Mails an 160'000 Schweizer bzw. an 230'000 deutsche
E-Mailadressen (eigene Angaben). In diesen E-Mails preist meist ein
spezifisches Produkt aus seiner breiten Palette an, die von
Nachtsichtgeräten über Abhörsysteme,
Anti-Virus-Software und anderen PC-Sicherheitstools bis zu
GPS-Geräten, Enzyklopädien und Luftionisierern reicht.
Selbst Orientteppiche waren schon in seinem Angebot. Neuerdings
tritt er auch über die zum Grossteil ihm gehörende
Horizon Business Corporation GmbH auf, die Anfangs Oktober 2002
durch die Anpreisung von
Do-It-Yourself Vaterschaftsstests auffiel.
Andere Bezeichnungen, unter denen er auftritt sind "Fürst
E-Marketing" oder "Fürst GPS-Products". Einiges spricht
dafür, dass er auch massgeblich in die Geschäfte der
Firma
Business Corporation for Work & Living AG verwickelt ist,
davon geht auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte aus. Zu diesem
Thema habe ich eine separate Seite "Fakten zur
Business Corporation for Work & Living AG erstellt.
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Geschäftspraktiken
Herr Fürst betreibt im Wesentlichen eine umfangreiche
Adressen- Datenbank, die er wohl durch Scanning von Newsgroups,
Telefonbüchern, Webseiten und E-Mailverzeichnissen
zusammengesetellt hat. Die Datensammlung ist nach eigenen Angaben
"Opt-Out", d.h. wer reklamiert, wird gelöscht. Immer wieder
schreiben mir Personen, dass sie nicht gelöscht worden seien,
dies hält auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte fest. Ich kann
Personen, die davon betroffen sind nur anraten, den Eidg. Datenschutzbeauftragten zu
kontaktieren. Fürst hat zugesichert,
Löschungsanträge auch per E-Mail entgegenzunehmen, vgl.
Meldung des
PC-Tip.
Die von Fürst verlangten Preise liegen meist weit über
dem, was andere Firmen für ein identisches Produkt verlangen,
in der Regel um den Faktor 2 oder sogar mehr. Ein besonders krasser
Fall ist in einem
Artikel des Beobachters beschrieben.
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Aktuelles
Da Fürst durch seine Aktionen gelegentlich für
Schlagzeilen sorgt, habe ich hier noch eine Auswahl aktueller
Meldungen angefügt.
Pfefferspraywerbung
Die Werbung für Pfeffersprays ist nach Ansicht der
zuständigen Behörden bedenklich. Die verantwortliche
Firma Business Corporation for Work & Living AG hat offenbar
ebenfalls Verbindungen zu Fürst. Mehr
Information gibt es auf einer separaten Seite.
Spam für Vaterschaftstests, Datenschutzbeauftragter
reagiert
Ein Bericht dazu in Radio DRS 1 ist
online im Espresso-Archiv abrufbar.
Die Firma
Horizon Business Corporation GmbH bewarb in Spam-Mails
Vaterschaftstests, die "über 99.9% Sicherheit" bieten sollen.
Geschäftsführer dieser Firma ist Martin Fürst.
Obschon zur Entnahme eines DNA-Tests die Einwilligung aller
betroffenen Personen bzw. deren gesetzlichen Vertreter notwendig
ist, gelang es einer Testperson, das DNA-Testset ohne Unterschrift
auf den Namen der fünfjährigen Tochter zu bestellen. Scans der Dokumente.
Der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat in dieser Sache eine Empfehlung
gegen die Horizon Business Corporation GmbH
veröffentlicht.
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Martin Fürst klagt gegen die Schweizerische
Lauterkeitskommission
Martin Fürst wollte der Schweizerischen Lauterkeitskommission
(ein Selbstregulierungsorgan der Werbebranche) durch vorsorgliche
Massnahme verbieten lassen, Beschwerdeverfahren gegen ihn zu
eröffnen. Er zog die Klage aber zurück, da die
Bedingungen zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen nicht gegeben
waren, überlegt sich aber, auf dem ordentlichen Weg zu klagen.
Weitere Information, s. Links zu Martin
Fürst und
Fürsts persönliche Stellungnahme
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Links
Online verfügbare Presseberichte
Aufgrund der Praxis vieler Zeitungen, ihr Archiv nur noch der
zahlenden Kundschaft zugänglich zu machen, kann ich leider nur
auf einen Teil des vorhandenen Materials linken.
Fürst in Foren und ähnlichen
Weitere Fürst-Seiten
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Kommentar
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Letzte Änderung:
15.Jan.2003
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