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Achtung: Der Inhalt dieser Webseite stammt nicht von Martin Fürst und ist mit diesem weder abgesprochen noch deckt er sich mit mit seinen Ansichten. Der Autor dieser Webseite verfolgt aber Herr Fürsts Geschäftstätigkeit im Internet seit 1998.

Aktuell - Empfehlung des EDSB

Der EDSB hält in seiner Empfehlung vom 15.1.2003 fest, dass die Geschäftspraktiken von Martin Fürst und den mit ihm in Beziehung stehenden Firmen "Horizon Business Corporation GmbH" sowie "Business Corporation for Work & Living AG" nicht mit dem Datenschutzgesetz konform sind. Insbesondere muss Fürst auf Auskunfts- und Löschungsbegehren ordnungsgemäss antworten bzw. die Adressen löschen. Martin Fürst hat zudem gegenüber dem Eidg. Datenschutzbeauftragten nicht korrekt Auskunft gegeben.

Information zu Martin Fürst

Diejenigen, die nach Kontaktadressen suchen, um sich aus Herrn Fürsts Verteiler auszutragen, bitte ich, den Anstand zu wahren und verweise ich an Christian Schaffhausers Rechercheseite.

Wer ist Martin Fürst und was macht er?

Martin Fürst versendet regelmässig unverlangte Werbe-E-Mails an 160'000 Schweizer bzw. an 230'000 deutsche E-Mailadressen (eigene Angaben). In diesen E-Mails preist meist ein spezifisches Produkt aus seiner breiten Palette an, die von Nachtsichtgeräten über Abhörsysteme, Anti-Virus-Software und anderen PC-Sicherheitstools bis zu GPS-Geräten, Enzyklopädien und Luftionisierern reicht. Selbst Orientteppiche waren schon in seinem Angebot. Neuerdings tritt er auch über die zum Grossteil ihm gehörende Horizon Business Corporation GmbH auf, die Anfangs Oktober 2002 durch die Anpreisung von Do-It-Yourself Vaterschaftsstests auffiel.

Andere Bezeichnungen, unter denen er auftritt sind "Fürst E-Marketing" oder "Fürst GPS-Products". Einiges spricht dafür, dass er auch massgeblich in die Geschäfte der Firma Business Corporation for Work & Living AG verwickelt ist, davon geht auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte aus. Zu diesem Thema habe ich eine separate Seite "Fakten zur Business Corporation for Work & Living AG erstellt.

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Geschäftspraktiken

Herr Fürst betreibt im Wesentlichen eine umfangreiche Adressen- Datenbank, die er wohl durch Scanning von Newsgroups, Telefonbüchern, Webseiten und E-Mailverzeichnissen zusammengesetellt hat. Die Datensammlung ist nach eigenen Angaben "Opt-Out", d.h. wer reklamiert, wird gelöscht. Immer wieder schreiben mir Personen, dass sie nicht gelöscht worden seien, dies hält auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte fest. Ich kann Personen, die davon betroffen sind nur anraten, den Eidg. Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren. Fürst hat zugesichert, Löschungsanträge auch per E-Mail entgegenzunehmen, vgl. Meldung des PC-Tip.

Die von Fürst verlangten Preise liegen meist weit über dem, was andere Firmen für ein identisches Produkt verlangen, in der Regel um den Faktor 2 oder sogar mehr. Ein besonders krasser Fall ist in einem Artikel des Beobachters beschrieben.

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Aktuelles

Da Fürst durch seine Aktionen gelegentlich für Schlagzeilen sorgt, habe ich hier noch eine Auswahl aktueller Meldungen angefügt.

Pfefferspraywerbung

Die Werbung für Pfeffersprays ist nach Ansicht der zuständigen Behörden bedenklich. Die verantwortliche Firma Business Corporation for Work & Living AG hat offenbar ebenfalls Verbindungen zu Fürst. Mehr Information gibt es auf einer separaten Seite.

Spam für Vaterschaftstests, Datenschutzbeauftragter reagiert

Ein Bericht dazu in Radio DRS 1 ist online im Espresso-Archiv abrufbar.
Die Firma Horizon Business Corporation GmbH bewarb in Spam-Mails Vaterschaftstests, die "über 99.9% Sicherheit" bieten sollen. Geschäftsführer dieser Firma ist Martin Fürst. Obschon zur Entnahme eines DNA-Tests die Einwilligung aller betroffenen Personen bzw. deren gesetzlichen Vertreter notwendig ist, gelang es einer Testperson, das DNA-Testset ohne Unterschrift auf den Namen der fünfjährigen Tochter zu bestellen. Scans der Dokumente.

Der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat in dieser Sache eine Empfehlung gegen die Horizon Business Corporation GmbH veröffentlicht.

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Martin Fürst klagt gegen die Schweizerische Lauterkeitskommission

Martin Fürst wollte der Schweizerischen Lauterkeitskommission (ein Selbstregulierungsorgan der Werbebranche) durch vorsorgliche Massnahme verbieten lassen, Beschwerdeverfahren gegen ihn zu eröffnen. Er zog die Klage aber zurück, da die Bedingungen zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen nicht gegeben waren, überlegt sich aber, auf dem ordentlichen Weg zu klagen.

Weitere Information, s. Links zu Martin Fürst und Fürsts persönliche Stellungnahme

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Links

Online verfügbare Presseberichte

Aufgrund der Praxis vieler Zeitungen, ihr Archiv nur noch der zahlenden Kundschaft zugänglich zu machen, kann ich leider nur auf einen Teil des vorhandenen Materials linken.

Fürst in Foren und ähnlichen

Weitere Fürst-Seiten

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Kommentar

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Letzte Änderung: 15.Jan.2003
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